Tarife im 2021 (pro Stunde)
wer bezahlt wieviel? | pro KLV a-Leistung | pro KLV b-Leistung | pro KLV c-Leistung |
---|---|---|---|
Klient (Patientenbeitrag) | Fr.7.70 | Fr.7.70 | Fr.7.70 |
Versicherungsbeitrag | Fr.76.90 | Fr.63.00 | Fr.52.60 |
Leistungsbeitrag Kanton | Fr.22.10 | Fr.21.30 | Fr.15.50 |
Leistungsbeitrag Gemeinde | Fr.18.10 | Fr.17.50 | Fr.12.60 |
= anerkannte Kosten pro Std. | Fr.124.80 | Fr.109.50 | Fr. 88.40 |
das Überschussdefizit wird von der Gemeinde Arosa getragen.
wer bezahlt wieviel an die Kosten? | pro KLV a-Leistung | pro KLV b-Leistung | pro KLV c-Leistung |
---|---|---|---|
Patientenbeitrag | Fr.7.70 | Fr.7.70 | Fr.7.70 |
Versichererbeitrag | Fr.76.90 | Fr.63.00 | Fr.52.60 |
Kanton | Fr.22.10 | Fr.21.30 | Fr.15.50 |
Gemeinde | Fr.18.10 | Fr.17.50 | Fr.12.60 |
pro Stunde netto | pro KLV a-Leistung | pro KLV b-Leistung | pro KLV c-Leistung |
---|---|---|---|
als Selbstzahler zu bezahlen | Fr.124.80 | Fr.109.50 | Fr.88.40 |
Kanton / Gemeinde | Fr.0.00 | Fr.0.00 | Fr.0.00 |
Diese Tarife sind Stundenansätze! Die Berechnung erfolgt aufgerundet auf die nächsten 1 Minute.
Die pflegerischen Leistungen sind Krankenkassen-Pflichtleistungen Ihrer Grundversicherung.
Der Betrag der Patientenbeteiligung von maximal Fr.7.70 pro Tag berechnet sich ebenfalls
aufgerundet auf die nächsten 1 Minute.
Dieser Betrag wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Spitexeinsätze erfolgen generell erst nach vorausgegangener Bedarfsabklärung.
Warme Mahlzeiten werden für Fr. 14.- pro Mahlzeit (Hauptmahlzeit) nach Hause geliefert.
Für Kantonseinwohner sowie ausserkantonale und sozialversicherte EU/EFTA-Klienten werden hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen mit Fr.26.00 pro Stunde verrechnet. Hier wird der grösste Anteil der anerkannten Kosten (Fr.77.00/Std.) durch Kanton und Gemeinde übernommen (Fr.28.10 resp. Fr.23.00).
Für privatversicherte EU/EFTA Klienten und Klienten anderer Herkunfsländer werden 80.-/Std. für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen verrechnet.
Rechnungsstellung (Tiers Payant) :
Die Rechnungsstellung der krankenkassenpflichtigen Leistungen (Pflegeleistungen, Pflegematerialien und Inkontinenzprodukte) erfolgt direkt von der Spitex an ihre Krankenkasse. Sie werden in der Folge von der Krankenkasse lediglich eine Rechnung für Ihren Selbstbehalt bekommen.
Leistungen, welche nicht durch Ihre Krankenkasse respektive Zusatzversicherung abgedeckt sind (z.B. Hauswirtschaft, Einlagen bei schwacher Inkontinenz, Mahlzeitendienst ) werden Ihnen durch die Spitex direkt in Rechnung gestellt.